Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 3

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um  telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Erklärung u. Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen
    Erlaubnisschein zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland
    Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
    Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €

    Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig

    Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
    Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €

    Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)