Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung
    99089122001000

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Besucheranschrift

    Gräffstraße 3
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
    Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €

    Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schusswaffen, Waffenpass, Waffenschein, Waffe, Waffenrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019