Waffenbesitzkarte
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
- Waffenschein(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Kassel: Waffenbesitzkarte
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt werden. Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von den zuständigen Ansprechpartnern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Waffenbesitzkarte
- ein Bedürfnis zum Waffenbesitz muss vorliegen und man muss sachkundig, zuverlässig und persönlich geeignet sein
- gültiger Jagdschein
- Bundespersonalausweis bzw. vergleichbares Dokument
- Sachkundenachweis
- Bescheinigung einer schießsportlichen Vereinigung über das Bedürfnis zum Waffenerwerb Nachweis über erbrachte Schießleistungen/regelmäßige Teilnahme an Schießübungen der schießsportlichen Vereinigung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffen, Waffenschein, Waffenbesitz, Waffengesetz, WBK, Waffenbesitzkarte, Waffenpass