Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

    Waffenbesitzkarte

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Online-Dienste

    Antrag zur Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützinnen und Sportschützen

    ID: L100001_382567112

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_382567109

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    Technisch erstellt am 01.11.2022

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer grünen Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_382567110

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    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    (Postfach)

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-2401

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Waffengesetz, Waffen, WBK, Waffenschein, Waffenbesitz, Waffenpass, Waffenbesitzkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019