Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

    Waffenbesitzkarte

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720.4 Waffen- und Sprengstoffrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Postanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Postanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Waffen, Waffenschein, Waffenbesitz, Waffengesetz, WBK, Waffenbesitzkarte, Waffenpass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de