Waffenbesitzkarte
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Waffen- und Sprengstoffrecht
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: waffenrecht@ladadi.de
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffengesetz, Waffen, WBK, Waffenschein, Waffenbesitz, Waffenpass, Waffenbesitzkarte