Waffenbesitzkarte
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
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Waffenrechtliche Erlaubnisse
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Termin und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Landeshauptstadt Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffengesetz, Waffen, WBK, Waffenschein, Waffenbesitz, Waffenpass, Waffenbesitzkarte