Jagdschein Erteilung

    Jagdschein

    Beschreibung

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

    1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
    2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

    Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind:

    • ein gültiges Ausweisdokument,
    • aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden
    • das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung ,
    • eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
    • Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.

    Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.

    Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden.

    Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.

    Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.

    Formulare

    Sind bei den unteren Jagdbehörde in der Regel abrufbar.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:

    1. dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
    3. eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und

    dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag unter Vorlage aller notwendigen Dinge bei der unteren Jagdbehörde stellt und von Seiten der Kreisverwaltung keine weiteren Prüfungsschritte vorgenommen werden müssen, kann der Jagdschein in der Regel direkt ausgestellt werden. Sofern einer Überprüfung nach dem Waffenrecht erforderlich ist, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Ausstellungsgebühr

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Jagdabgabe

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Jagen, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdgenehmigung, Jagdausübung, Jagd, Wildtiere, Jagdschein, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de