Jagdschein Erteilung

    Jagdschein

    Beschreibung

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

    1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
    2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

    Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Jagdschein-deutsche Staatsangehörigkeit (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
    Jagdschein-ausländische Staatsbürgerschaft (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind:

    • ein gültiges Ausweisdokument,
    • aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden
    • das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung ,
    • eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
    • Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.

    Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.

    Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden.

    Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.

    Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.

    Formulare

    Sind bei den unteren Jagdbehörde in der Regel abrufbar.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:

    1. dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
    3. eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und

    dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag unter Vorlage aller notwendigen Dinge bei der unteren Jagdbehörde stellt und von Seiten der Kreisverwaltung keine weiteren Prüfungsschritte vorgenommen werden müssen, kann der Jagdschein in der Regel direkt ausgestellt werden. Sofern einer Überprüfung nach dem Waffenrecht erforderlich ist, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Ausstellungsgebühr

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Jagdabgabe

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Jagdschein

    Erteilung Jugendjagdschein (Gültig für 1 Jahr): Gebühr 36.0 EUR

    Erteilung Tagesjagdschein (Gültig für 14 Tage): Gebühr 30.0 EUR

    Erteilung 1-Jahresjagdschein: Gebühr 80.0 EUR

    Erteilung 3-Jahresjagdschein: Gebühr 190.0 EUR

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis

    Erteilung Jugendjagdschein (Gültig für 1 Jahr): Gebühr 36.00 EUR

    Erteilung Tagesjagdschein (Gültig für 14 Tage): Gebühr 30.00 EUR

    Erteilung 1-Jahresjagdschein: Gebühr 80.00 EUR

    Erteilung 3-Jahresjagdschein: Gebühr 190.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wildtiere, Jäger, Jagdgenehmigung, Jagdschein, Jagd, HMUKLV, Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)