Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.
Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.
Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.
Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass
- die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
- der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
- der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
- alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.
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Ansprechpartner
Stadt Waldkappel - Jagdwesen und Wildschaden
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Leipziger Straße 34
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37284 Waldkappel
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Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
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Kontakt
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Aufsicht, Ordnung und Verkehr
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Hausanschrift
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Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
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- Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
- Haltestelle: Stadtbahnhof
Linien:- Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
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Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
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Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jäger, Reh, HMUKLV, Wildtiere, Wildschwein, Jagdschein, Jagen, Jagd, Jagdangelegenheit