Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.
Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.
Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.
Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass
- die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
- der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
- der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
- alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Wenkel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5174
Herr Christian Huther
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5350
Frau Nadine Odobasic
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5514
Formulare
Bejagung von Rabenkrähen, Antrag
Bejagung von Ringeltauben, Antrag
Jagdhund, Nachweis
Rehwildabschuss (Abfrageformular)
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Abschussliste Schalenwild
Jägerprüfung, Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Bejagung von Nutrias, Antrag
Jagdaufseher, Bestellung
Jagdaufseher: Antrag auf Bestätigung
Kirrungen (Anzeigeformular)
Streckenliste
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Jägerprüfung müssen jeweils mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen. Im Falle der Wiederholungsprüfung müssen die Unterlagen mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.
Weitere Hinweise zu den Prüfungsterminen finden Sie unter: Microsoft Word - Bekanntgabe schriftliche Jaegerpruefungstermine und Anmeldefristen 2024 (hessen.de)
Kosten
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
210,00 € für Jägerprüfung
75,00 € für Wiederholung der Schießprüfung
Kontodaten für die Überweisung der Jägerprüfungsgebühr
Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim
Verwendungszweck: II-11/1-Ja Jägerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname
Sparkasse Starkenburg
IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66
BIC: HELADEF1HEP
Sparkasse Bensheim
IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65
BIC: HELADEF1BEN
Volksbank Darmstadt Mainz eGIBAN: DE66 5519 0000 0012 1760 12BIC: MVBMDE55XXX
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09
BIC: MALADE51WOR
Postbank Frankfurt
IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06
BIC: PBNKDEFFXXX
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jagd, Jagdschein, Reh, Jagen, Jäger, Wildtiere, HMUKLV, Jagdangelegenheit, Wildschwein