Jagderlaubnis Erteilung

    Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
    Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.

    Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.

    Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.

    Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass

    • die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
    • der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
    • der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
    • alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
      Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 3

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um  telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Bejagung von Rabenkrähen, Antrag
    Bejagung von Ringeltauben, Antrag
    Jagdhund, Nachweis
    Rehwildabschuss (Abfrageformular)
    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
    Abschussliste Schalenwild
    Jägerprüfung, Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    Bejagung von Nutrias, Antrag
    Jagdaufseher, Bestellung
    Jagdaufseher: Antrag auf Bestätigung
    Kirrungen (Anzeigeformular)
    Streckenliste

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Jägerprüfung müssen jeweils mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen. Im Falle der Wiederholungsprüfung müssen die Unterlagen mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen.

    Weitere Hinweise zu den Prüfungsterminen finden Sie unter: Microsoft Word - Bekanntgabe schriftliche Jaegerpruefungstermine und Anmeldefristen 2024 (hessen.de) 

    Kosten

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    210,00 € für Jägerprüfung 

    75,00 € für Wiederholung der Schießprüfung

    Kontodaten für die Überweisung der Jägerprüfungsgebühr

    Kontoinhaber: Kreiskasse Bergstraße, 64646 Heppenheim

    Verwendungszweck: II-11/1-Ja Jägerprüfung 20xx, Ihr Vor- und Nachname

    Sparkasse Starkenburg

    IBAN: DE31 5095 1469 0000 0301 66

    BIC: HELADEF1HEP

    Sparkasse Bensheim

    IBAN: DE46 5095 0068 0001 0258 65

    BIC: HELADEF1BEN

    Volksbank Darmstadt Mainz eGIBAN: DE66 5519 0000 0012 1760 12
    BIC: MVBMDE55XXX

    Sparkasse Worms-Alzey-Ried

    IBAN: DE32 5535 0010 0003 1600 09

    BIC: MALADE51WOR

    Postbank Frankfurt

    IBAN: DE94 5001 0060 0006 9496 06

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, Jagdschein, Reh, Jagen, Jäger, Wildtiere, HMUKLV, Jagdangelegenheit, Wildschwein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de