Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Hinweise für Schauenburg: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Beantragung oder Verlängerung eines Angelscheins / Fischereischeins bei der Gemeinde Schauenburg.
Beantragung oder Verlängerung eines Angelscheins / Fischereischeins bei der Gemeinde Schauenburg.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise für Schauenburg: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Ausstellung eines Angelscheines für Erwachsene und Jugendliche
Voraussetzungen/Allgemeine Informationen:
Jugendfischereischein (10 bis 16 Jahre)
Fischereiprüfung ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres-/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein ausgestellt werden
Jahres-/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
Prüfungszeugnis einer Behörde (untere Fischereibehörde)
Allgemeine Informationen:
Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischeines geangelt werden.
Der Fischereischein kann für ein Jahr, für fünf Jahre bzw. für zehn Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist viermal, aber nur in Folge möglich. Wenn ein Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.
Fischereiprüfung:
Informationen zur Fischereiprüfung, Telefon (0561) 1003-0
Ausstellung eines Angelscheines für Erwachsene und Jugendliche
Voraussetzungen/Allgemeine Informationen:
Jugendfischereischein (10 bis 16 Jahre)
Fischereiprüfung ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres-/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein ausgestellt werden
Jahres-/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
Prüfungszeugnis einer Behörde (untere Fischereibehörde)
Allgemeine Informationen:
Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischeines geangelt werden.
Der Fischereischein kann für ein Jahr, für fünf Jahre bzw. für zehn Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist viermal, aber nur in Folge möglich. Wenn ein Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.
Fischereiprüfung:
Informationen zur Fischereiprüfung, Telefon (0561) 1003-0
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. bis Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Internet
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung (Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung)
- Meldebescheinigung (Beantragung)
- Auskunftssperre (Beantragung)
- Übermittlungssperre
- Reisepass (Statusabfrage zum beantragten Reisepass)
- Reisepass (Verlusterklärung)
- Führerscheinstelle Landkreis Kassel
- Fischereiprüfung Landkreis Kassel
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Schauenburg: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Notwendige Unterlagen:
Jugendfischereischein
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
1 neues Lichtbild
Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
Prüfungszeugnis einer Behörde als Untere Fischereibehörde oder abgelaufener Fischereischein
1 neues Lichtbild
Notwendige Unterlagen:
Jugendfischereischein
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
1 neues Lichtbild
Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
Prüfungszeugnis einer Behörde als Untere Fischereibehörde oder abgelaufener Fischereischein
1 neues Lichtbild
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis