Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.

    Beschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Hinweise für Herborn: Fischereischein

    Den Fischereischein gibt es mit folgenden Laufzeiten: Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein. Auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit einer bestandenen Fischerprüfung einen Fischereischein bekommen. Vom 12. - 16. Lebensjahr erhalten sie auch ohne eine Prüfung einen Jugendfischereischein, der für ein oder fünf Jahre ausgestellt wird. Die Gültigkeitsdauer ist immer auf das/die Kalenderjahr/e beschränkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    (Der Eingang zum Bürgerbüro befindet sich zwischen Alt- und Neubau des Rathauses von der Turmstraße kommend unter der Vebindungsbrücke der beiden Gebäude im Rathauswinkel.)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Pässe, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
    oder
    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder
    Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild
       

    Hinweise für Herborn: Fischereischein

    • Nachweis, dass ein Fischereischein ausgestellt werden kann, beispielsweise:
      • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
      • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
      • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
      • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
      • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
      • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
      • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
    • Passbild (bei einer Verlängerung des bereits vorhandenen Fischereischeins wird kein Passbild benötigt)
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt "erforderliche Unterlagen")
    • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid

    Verfahrensablauf

    Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:

    • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
    • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt "erforderliche Unterlagen").
    • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
    • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00

    Hinweise für Herborn: Fischereischein

    • Jahresfischereischein: 17,50 €
    • Fünfjahresfischereischein: 45,00 €
    • Zehnjahresfischereischein: 86,00 €
    • Ausländerfischereischein: 12,50 €
    • Jahresjugendfischereischein: 6,50 €
    • Zweijahresjugendfischereischein: 10,00 €
    • Dreijahresjugendfischereischein: 13,50 €
    • Vierjahresjugendfischereischein: 17,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Sportangler, Angelschein, Angeln, Fischen, Fisch, HMUKLV, Fischer, Fischerei, Fischereischein, Angelgenehmigung, Angelkarte, Angelerlaubnis, Binnenfischerei, Fischerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English