Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Rathaus:
Montag bis Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Bürgerbüro / Tourist-Info,
Günther-Biwer-Platz 1:
Montag und Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe Vom 19. Dezember 1991
Hinweise für Bad Vilbel: Fischereischein
Für die Erteilung von Fischereischeinen werden folgende Gebühren und Abgaben festgesetzt:
1. Die Gebühr für einen Jahresfischerei- oder Sonderfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 5,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,50 Euro erhoben.
2. Die Gebühr für einen Jugendfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 4,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 3,50 Euro erhoben.
3. Die Gebühr für einen Fünfjahresjugendfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 6,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 17,00 Euro erhoben.
4. Die Gebühr für einen Fünfjahresfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 9,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 27,00 Euro erhoben.
5. Die Gebühr für einen Zehnjahresfischereischein (zehn aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 18,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
Für die Erteilung von Fischereischeinen werden folgende Gebühren und Abgaben festgesetzt:
1. Die Gebühr für einen Jahresfischerei- oder Sonderfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 5,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,50 Euro erhoben.
2. Die Gebühr für einen Jugendfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 4,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 3,50 Euro erhoben.
3. Die Gebühr für einen Fünfjahresjugendfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 6,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 17,00 Euro erhoben.
4. Die Gebühr für einen Fünfjahresfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 9,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 27,00 Euro erhoben.
5. Die Gebühr für einen Zehnjahresfischereischein (zehn aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 18,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis