Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise für Taunusstein: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein.
Um einen Fischereischein beantragen zu können, müssen Sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben. Die Fischereiprüfung gilt für unbeschränkte Zeit.
Fischereischeine werden im Bürgerbüro der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt.
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein.
Um einen Fischereischein beantragen zu können, müssen Sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben. Die Fischereiprüfung gilt für unbeschränkte Zeit.
Fischereischeine werden im Bürgerbüro der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06128 241-241
E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Taunusstein: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fischereiprüfungszeugnis bei Erstbeantragung
- alten Fischereischein bei Folgebeantragung
- 1 aktuelles Passfoto
- Personalausweis
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fischereiprüfungszeugnis bei Erstbeantragung
- alten Fischereischein bei Folgebeantragung
- 1 aktuelles Passfoto
- Personalausweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
- § 29 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
- § 56 Abs. 2 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022 (HFischG)
- § 19 - § 26 Hessische Fischereiverordnung vom 14. April 2023 (HFischV)
Hinweise für Taunusstein: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe Vom 19. Dezember 1991
Hinweise für Taunusstein: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Fischereischein 1 Jahr gültig: 17,50 €
Fischereischein 5 Jahre gültig: 45,00 €
Fischereischein 10 Jahre gültig: 86,00 €
Fischereischein 1 Jahr gültig: 17,50 €
Fischereischein 5 Jahre gültig: 45,00 €
Fischereischein 10 Jahre gültig: 86,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Taunusstein: Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Es gibt auch einen Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
Auszug aus dem Gesetz:
- 28 Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung nach § 26 kann auf Antrag Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren ein Jugendfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles Passbild
- Kinderausweis
Gebühren
Jugendschein 1 Jahr gültig: 7,50 €
Jugendschein 5 Jahre gültig: 23,00 €
Ausländerfischereischein 3 Monate gültig: 12,50 €
Es gibt auch einen Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
Auszug aus dem Gesetz:
- 28 Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung nach § 26 kann auf Antrag Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren ein Jugendfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles Passbild
- Kinderausweis
Gebühren
Jugendschein 1 Jahr gültig: 7,50 €
Jugendschein 5 Jahre gültig: 23,00 €
Ausländerfischereischein 3 Monate gültig: 12,50 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis