Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.

    Beschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach

    Es gibt folgende Fischereischeine: 

    • Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
    • Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
    • Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.

    Für Jugendliche ab 10 Jahren: 

    • Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.
    • Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).

    Es gibt folgende Fischereischeine: 

    • Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
    • Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
    • Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.

    Für Jugendliche ab 10 Jahren: 

    • Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.
    • Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Neckarstraße 3

    64711 Erbach

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 14.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 08.00 - 12.00

    Sonstige Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Nadine Neumeuer
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

      Telefon Festnetz: 06062 64-273

    • Frau Birgit Zeller
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

      Telefon Festnetz: 06062 64-274

    • Frau Sabine Sommer
      Postanschrift

      Neckarstraße 3

      64711 Erbach

      E-Mail: buergerservice@erbach.de

      Telefon Festnetz: 06062 64-275

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
    oder
    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder
    Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild
       

    Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach

    Benötigte Unterlagen:

    • Bei Erstausstellungen: Antrag (siehe Formular),
    • 1 aktuelle Lichtbilder,
    • Personalausweis/Kinderreisepass,
    • Original des Prüfungszeugnisses

    Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sind vorzulegen:

    Ein Passfoto, der alte Fischereischein und der Ausweis.

    Bei Verlängerungen sind vorzulegen:

    Verlängerungsantrag (siehe Formulare), der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.

    Benötigte Unterlagen:

    • Bei Erstausstellungen: Antrag (siehe Formular),
    • 1 aktuelle Lichtbilder,
    • Personalausweis/Kinderreisepass,
    • Original des Prüfungszeugnisses

    Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sind vorzulegen:

    Ein Passfoto, der alte Fischereischein und der Ausweis.

    Bei Verlängerungen sind vorzulegen:

    Verlängerungsantrag (siehe Formulare), der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
    • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid

    Verfahrensablauf

    Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:

    • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
    • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
    • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
    • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00

    Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach

    Die Kosten für einen Fischereischein setzen sich gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe zusammen.

    • Zweitschrift des Fischereischeins 6,50 €

    Die Kosten für einen Fischereischein setzen sich gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe zusammen.

    • Zweitschrift des Fischereischeins 6,50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach

    Fischereischeine werden nur für Einwohner der Kreisstadt Erbach ausgestellt.

    Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden.

    Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.

    Fischereischeine werden nur für Einwohner der Kreisstadt Erbach ausgestellt.

    Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden.

    Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)