Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Es gibt folgende Fischereischeine:
- Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.
Für Jugendliche ab 10 Jahren:
- Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).
Es gibt folgende Fischereischeine:
- Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.
Für Jugendliche ab 10 Jahren:
- Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00
Sonstige Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerservice@erbach.de
E-Mail: ordnungsamt@erbach.de
Kontaktperson
Frau Nadine Neumeuer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Telefon Festnetz: 06062 64-273
Frau Birgit Zeller
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Telefon Festnetz: 06062 64-274
Frau Sabine Sommer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Telefon Festnetz: 06062 64-275
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Benötigte Unterlagen:
- Bei Erstausstellungen: Antrag (siehe Formular),
- 1 aktuelle Lichtbilder,
- Personalausweis/Kinderreisepass,
- Original des Prüfungszeugnisses
Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sind vorzulegen:
Ein Passfoto, der alte Fischereischein und der Ausweis.
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
Verlängerungsantrag (siehe Formulare), der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.
Benötigte Unterlagen:
- Bei Erstausstellungen: Antrag (siehe Formular),
- 1 aktuelle Lichtbilder,
- Personalausweis/Kinderreisepass,
- Original des Prüfungszeugnisses
Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sind vorzulegen:
Ein Passfoto, der alte Fischereischein und der Ausweis.
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
Verlängerungsantrag (siehe Formulare), der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
- Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe Vom 19. Dezember 1991
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Die Kosten für einen Fischereischein setzen sich gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe zusammen.
- Zweitschrift des Fischereischeins 6,50 €
Die Kosten für einen Fischereischein setzen sich gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe zusammen.
- Zweitschrift des Fischereischeins 6,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erbach: Spezielle Hinweise für Stadt Erbach
Fischereischeine werden nur für Einwohner der Kreisstadt Erbach ausgestellt.
Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden.
Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.
Fischereischeine werden nur für Einwohner der Kreisstadt Erbach ausgestellt.
Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden.
Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis