Fischereischein Ausstellung
    99042001012000

    Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.

    Beschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35
    69517 Gorxheimertal

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
      Linien:
      • Bus: Linie 681
      • Bus: Linie 682

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen
    Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
    Hinweis: Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 2949-0

    Fax: 06201 2949-29

    E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
    BIC: HELADEF1HEP
    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
    IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46
    BIC: GENODE51RBU
    Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln.

    Stichwörter

    Bürgerservice, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt - Bürgerbüro, Fundbüro, Ordnungsamt, PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt, Rentenamt, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
    • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid

    Verfahrensablauf

    Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:

    • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
    • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
    • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
    • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Fischereischein, Angelschein, Fischen, Angeln, Sportangler, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Fischerei, Binnenfischerei, Fischer, Fisch, Angelkarte, Fischerschein, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019