Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise für Offenbach am Main: Fischereischein
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter folgender Rufnummer erfolgen:
069/8065 – 2819
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrecht@offenbach.de (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter folgender Rufnummer erfolgen:
069/8065 - 2819
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrecht@offenbach.de (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Aktuelles
Wichtige Information:
Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.
Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.
Beschreibung
Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main.
Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Kontakt
Telefon: 069 80652604
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Offenbach am Main: Fischereischein
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen ist.
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen ist.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
- Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10,00
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18,00
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36,00
50,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023
Stichwörter
Angelgenehmigung, Angelschein, Fisch, Fischer, HMUKLV, Fischerschein, Fischereischein, Fischen, Fischerei, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Binnenfischerei, Angelerlaubnis