Meldung über Auszahlungspreise und Mengen von Schlachtvieh Feststellung

    Schlachtvieh: Aktuelle Preisnotierung

    Beschreibung

    Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

    Das Regierungspräsidium Gießen ermittelt anhand der  von den Schlachtbetrieben vorgelegten Preismeldungen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisnotierung veröffentlicht.

    Gemeldet werden für die vorangegangenen Woche:

    • Die geschlachtete Gesamtmenge nach Stückzahl und Schlachtgewicht und
    • die mit den Schlachtgewichten gewogenen Durchschnitte der Auszahlungspreise pro Kilogramm (Dies ist der an den Lieferanten frei Eingang Schlachtstätte zu zahlende Preis ohne Umsatzsteuer).

    in folgender Unterteilung:

    • bei Rindern nach den gesetzlichen Kategorien und Handelsklassen für Rinderschlachtkörper,
    • bei Schweinen nach den gesetzlichen Handelsklassen für Schweineschlachtkörper und
    • bei Schafen nach den gesetzlichen Kategorien für Schafschlachtkörper.

    Die Meldpflicht gilt grundsätzlich für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen.

    Ausnahme: Betriebe, die wöchentlich durchschnittlich nicht mehr als 200 Schweine oder 75 Rinder oder 75 Schafe schlachten. Die durchschnittliche wöchentliche Schlachtzahl wird auf der Grundlage der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geschlachteten Menge errechnet.

    Zuständigkeit

    Für die Preismeldung ist flächendeckend für Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Fulda - Fachdienst 7600 - Landwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8-12

    35578 Wetzlar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldungen sind wöchentlich bis spätestens dienstags, 10:00 Uhr, elektronisch oder per Fax nach vorgeschriebenem Muster dem Regierungspräsidium Gießen, Dez. 51.3, zu erstatten.

    Hinweis: Der Inhaber des Schlachtbetriebs ist verpflichtet, die Unterlagen über die Preismeldungen 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das jeweilige Tier geschlachtet worden ist.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Regierungspräsidium Gießen erstellt auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ und übersendet ihn der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Bundesanstalt fasst die aus den Bundesländern eingegangenen Meldungen zusammen und gibt das Ergebnis im Internet unter www.bmelv-statistik.de bekannt.

    Die Amtliche Preisfeststellung der Schlachtviehpreise für Hessen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unter Landwirtschaft/Markt & Management/Erzeugnisse der Tierproduktion. Außerdem wird die Amtliche Preisfestellung für Hessen in verschiedenenen Fachzeitschriften und Internetportalen veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schweinefleischpreise, Rindfleischpreise, Preismeldung, Schafsfleischpreise, Schlachtvieh, Fleisch, HMUKLV, Fleischhandel, amtliche Preisfeststellung, Markttransparenz, Landwirtschaft, Fleisch Preis, Lammfleischpreise, Preisnotierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)