Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe

    Organspende - Ausweis ausfüllen

    Beschreibung

    Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z.B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organtransplantation gerettet werden.

    Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

    • einer Organentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
    • ihr widersprechen,
    • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken oder
    • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

    Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose „unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod)". Dieser ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten. Die Richtlinie zur Feststellung des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Bundesärztekammer erstellt und muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.

    Eine „hirntote“ Person kann nicht mehr selbständig atmen. Ohne maschinelle Beatmung führt der eintretende Sauerstoffmangel unweigerlich zum Herz-Kreislaufstillstand. Durch maschinelle Beatmung und Medikamente kann der Herz-Kreislaufstillstand für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden, damit die Organe weiter durchblutet werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Möglichkeit, Organe für die Transplantation zu entnehmen.

    Die Diagnose des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) ist vorerst völlig unabhängig von einer möglichen Organspende. Sie wird durchgeführt, um sichere Erkenntnisse über den Zustand eines Patienten zu gewinnen.

    Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z.B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe). Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten 16 , der Widerspruch kann vom vollendeten 14 Lebensjahr erklärt werden.

    Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

    Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation

    Zuständigkeit

    Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration herunterladen,

    Ansprechpartner

    Für Volkmarsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Verfahrensablauf

    Alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten mit der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie einen Organspendeausweis. Die Krankenversicherungsunternehmen stellen ihren Versicherten diese Unterlagen im Zusammenhang mit der Übersendung der Beitragsmitteilung zur Verfügung.

    Den Organspende-Ausweis können Sie auch auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem in vielen Apotheken und Arztpraxen.

    Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen.

    Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.

    Auch eine Patientenverfügung kann dazu genutzt werden, eine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu dokumentieren.

    Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) der römisch katholischen Kirche haben dazu unter dem Titel „Christliche Patientenvorsorge“ eine Handreichung mit Formularen herausgegeben.

    Weitere Informationen zur Patientenverfügung sind in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Broschüre „Patientenverfügung. Leiden –Krankheit-Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“ verfügbar.

    Manche Menschen wollen ihren Körper oder ihre Organe nach dem Tod der ärztlichen Aus- und Weiterbildung oder der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen. Angehörige wissen meist über die letztwillige Verfügung der verstorbenen Person zu einer Organ- oder Körperspende Bescheid. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Institut so früh wie möglich über die Formalitäten, die sich aus der Körper- oder Organspende Ihrer Angehörigen ergeben. Das Institut übernimmt die Überführung der Leiche und deren spätere Bestattung.

    Achtung: Angehörige können derartige Vereinbarungen mit anatomischen Instituten nicht widerrufen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Transplantation, Organspende, Organentnahme, Organe, Organspender, Organspendeausweis, Gewebespende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)