Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Hinweise für Schauenburg: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
In Schauenburg wird differenzierter Winterdienst gemäß der aktuellen Rechtsprechung durchgeführt
In Schauenburg wird differenzierter Winterdienst gemäß der aktuellen Rechtsprechung durchgeführt
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Hinweise für Schauenburg: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
In Schauenburg wird differenzierter Winterdienst gemäß der aktuellen Rechtsprechung durchgeführt. Der Winterdiensteinsatz hat das Ziel, die Gemeindestraßen wochentags in der Zeit von 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von ca. 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr befahrbar zu halten.
Das bedeutet, dass verkehrswichtige und gefährliche Straßen geräumt und gestreut werden (Schwarzräumung), andere Straßen nur geräumt werden (Weißräumung). Es kommen auftauende und abstumpfende Streustoffe zum Einsatz.
Die Gemeinde Schauenburg ist bemüht, den Einsatz von Auftausalz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Reinigung und der Winterdienst auf Gehwegen ist gemäß Satzung auf die Anlieger übertragen. Eine entsprechende Winterdienstausrüstung von Fahrzeugen und der Witterung angepasstes Schuhwerk bei Fußgängern wird vorausgesetzt.
In Schauenburg wird differenzierter Winterdienst gemäß der aktuellen Rechtsprechung durchgeführt. Der Winterdiensteinsatz hat das Ziel, die Gemeindestraßen wochentags in der Zeit von 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von ca. 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr befahrbar zu halten.
Das bedeutet, dass verkehrswichtige und gefährliche Straßen geräumt und gestreut werden (Schwarzräumung), andere Straßen nur geräumt werden (Weißräumung). Es kommen auftauende und abstumpfende Streustoffe zum Einsatz.
Die Gemeinde Schauenburg ist bemüht, den Einsatz von Auftausalz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Reinigung und der Winterdienst auf Gehwegen ist gemäß Satzung auf die Anlieger übertragen. Eine entsprechende Winterdienstausrüstung von Fahrzeugen und der Witterung angepasstes Schuhwerk bei Fußgängern wird vorausgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Schauenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Streumittel, Sand, Granulat, Schneepflug, Winterdienst, Streusplitt, Räum- und Streupflicht, Räumpflicht, Schnee, Eis, Glatteis, Streupflicht, Schneeräumung, Streusalz