Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Schade
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Telefon Festnetz: 06626 9200-29
Fax: 06626 9200-50
E-Mail: markus.schade@wildeck.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Sand, Streusalz, Streumittel, Granulat, Räumpflicht, Glatteis, Eis, Schnee, Streusplitt, Winterdienst, Schneeräumung, Streupflicht