Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bauamt
Aktuelles
Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)
Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)
Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)
Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)
Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)
Telefax: 06657 987-1599
E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de
E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de
E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de
E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de
E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Martin Reinhard
- Bauverwaltung
- Gewässerschutzbeauftragter
- Hoch, Tief- und Straßenbau
- Wasserversorgung und Abwasser
- Feldwegebau
Kerstin Reinhard
- Bankbürgschaften
- Rechnungsanweisungen
- Bescheide Hausanschlüsse
- Aufgrabungskataster
Karl-Otto Henkel
- Bauanträge
- Grundstücksverkehr
- Bauleitplanung
- Natur- & Landschaftsbeauftragter
- Dorferneuerung
Fabian Müller
- Wegeunterhalutng, Baumkataster
- Unterhaltung unbebauter Grundstücke
-Gewässerschutzbeauftragter
-Gewässerunterhaltung
- Pacht- und Mietverträge
- Straßenbeleuchtung
Katja Stehling
- Abrechnungen Liegenschaften
- Vorkaufsrecht
- Versicherungs- und Schadensfälle
-Vermietung Gemeindezentrum
Nicolai Bieker
- Liegenschaften
- Hochbaumaßnahmen
Bauhof Hofbieber
Aktuelles
Der gemeindliche Bauhof kümmert sich um die Pflege und Unterhaltung gemeindlicher Grundstücke und Objekte, Straßen und Wege (z. B. Spielplätze, DGH´s, Friedhöfe, Grünanlagen, Kindergärten, Schwimmbad etc.). Zudem fallen Heckenschnitte und Baumfällarbeiten in das Aufgabengebiet der Mitarbeiter. Auch Gewässerunterhaltung, Beschilderungen und Winterdienste werden von unserem Bauhof durchgeführt.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stefan Röbig
Vorarbeiter Bauhof
Dominik Müllner
Stellv. Vorbarbeiter
Paul Herbst
Bauhofmitarbeiter
René Goldbach
Bauhofmitarbeiter
Marcel Rehberg
Hausmeister
Markus Kohlmann
Bauhofmitarbeiter
Bademeister
Philipp Scholz
Bauhofmitarbeiter
Peter Störmer
Bauhofmitarbeiter
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst