Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    14:00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)

    Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)

    Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)

    Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)

    Telefax: 06657 987-1599

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de

    E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de

    E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de

    E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Martin Reinhard

    - Bauverwaltung

    - Gewässerschutzbeauftragter 

    - Hoch, Tief- und Straßenbau

    - Wasserversorgung und Abwasser

    - Feldwegebau

    Kerstin Reinhard

    - Bankbürgschaften

     - Rechnungsanweisungen

    - Bescheide Hausanschlüsse

    - Aufgrabungskataster 

    Karl-Otto Henkel

    - Bauanträge

    - Grundstücksverkehr

    - Bauleitplanung

    - Natur- & Landschaftsbeauftragter 

    - Dorferneuerung

    Fabian Müller

    - Wegeunterhalutng, Baumkataster

    - Unterhaltung unbebauter Grundstücke

    -Gewässerschutzbeauftragter

    -Gewässerunterhaltung

    - Pacht- und Mietverträge

    - Straßenbeleuchtung

    Katja Stehling

    - Abrechnungen Liegenschaften

    - Vorkaufsrecht

    - Versicherungs- und Schadensfälle

    -Vermietung Gemeindezentrum

    Nicolai Bieker

    - Liegenschaften

    - Hochbaumaßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauhof Hofbieber

    Aktuelles

    Der gemeindliche Bauhof kümmert sich um die Pflege und Unterhaltung gemeindlicher Grundstücke und Objekte, Straßen und Wege (z. B. Spielplätze, DGH´s, Friedhöfe, Grünanlagen, Kindergärten, Schwimmbad etc.). Zudem fallen Heckenschnitte und Baumfällarbeiten in das Aufgabengebiet der Mitarbeiter. Auch Gewässerunterhaltung, Beschilderungen und Winterdienste werden von unserem Bauhof durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    An St. Florian 4

    36145 Hofbieber

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Stefan Röbig

    Vorarbeiter Bauhof           

    Dominik Müllner

    Stellv. Vorbarbeiter   

    Paul Herbst

    Bauhofmitarbeiter

    René Goldbach

    Bauhofmitarbeiter

    Marcel Rehberg

    Hausmeister

    Markus Kohlmann

    Bauhofmitarbeiter

    Bademeister

    Philipp Scholz

    Bauhofmitarbeiter

    Peter Störmer

    Bauhofmitarbeiter

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)