Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Hinweise für Kassel: Winterdienst
Das Winterdienstteam der Stadtreiniger beseitigt mit fast 100 Beschäftigten und über 40 Fahrzeugen Eis und Schnee im Kasseler Stadtgebiet. Für die Sicherheit geht der Dienst rund um die Uhr. Dazu zählen Rufbereitschaft, Wochenenddienste, Schichtdienste sowie der Einsatz an Sonn‐ und Feiertagen.
Der Fahrbahnwinterdienst auf öffentlichen Straßen wird in 3 Dringlichkeitsstufen unterschieden. Die Bearbeitung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge:
- Dringlichkeitsstufe
alle Hauptverkehrsstraßen - Dringlichkeitsstufe
Nebenstraßen, die aus Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen - Dringlichkeitsstufe
alle restlichen Straßen, die nicht unter die Dringlichkeitsstufen 1. und 2. Fallen
Auch Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden vom Team der Stadtreiniger von Schnee und Eis befreit und abgestreut.
Das Winterdienstteam der Stadtreiniger beseitigt mit fast 100 Beschäftigten und über 40 Fahrzeugen Eis und Schnee im Kasseler Stadtgebiet. Für die Sicherheit geht der Dienst rund um die Uhr. Dazu zählen Rufbereitschaft, Wochenenddienste, Schichtdienste sowie der Einsatz an Sonn- und Feiertagen.
Der Fahrbahnwinterdienst auf öffentlichen Straßen wird in 3 Dringlichkeitsstufen unterschieden. Die Bearbeitung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge:
- Dringlichkeitsstufe
alle Hauptverkehrsstraßen - Dringlichkeitsstufe
Nebenstraßen, die aus Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen - Dringlichkeitsstufe
alle restlichen Straßen, die nicht unter die Dringlichkeitsstufen 1. und 2. Fallen
Auch Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden vom Team der Stadtreiniger von Schnee und Eis befreit und abgestreut.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Die Stadtreiniger - Eigenbetrieb
Aktuelles
Tag für Tag sind die Mitarbeiter der Stadtreiniger im Einsatz und sorgen sichtbar oder im Hintergrund für eine saubere Stadt.
Beschreibung
Die Stadtreiniger sind ein Eigenbetrieb der Stadt Kassel. Der Betrieb hat sich mit seinem umfangreichen Leistungsspektrum als Dienstleister rund um den Abfall in Nordhessen bewährt. Sie übernehmen die Aufgaben der Abfallentsorgung in Kassel.
Die Stadtreiniger vereinen:
- Beratungskompetenz
- Marktkenntnisse
- modernste Verwertungs-, Behandlungs- und Entsorgungstechnik
- optimale Sammlungs- und Transportleistungen
- sicheren Winterdienst und umfassende Straßenreinigung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag6.30 – 17 UhrDienstag6.30 – 17 UhrMittwoch6.30 – 17 UhrDonnerstag6.30 – 17 UhrFreitag6.30 – 17 UhrKontakt
Kontaktperson
Herr Rene Schalles
Stichwörter
Reinigungsamt, Müllabfuhr, Abfall, Gelber Sack, Sperrmüll, Straßenreinigung, Winterdienst, Grünabfall, Container
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst