Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie VB 26
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.
Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
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BIC: GENODE51LBI
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE73 5001 0060 0019 7566 03
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE39 5185 0079 0367 1027 56
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst