Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Hinweise für Lauterbach (Hessen): Winterdienst

    Auskünfte erteilt der Fachbereich für Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 06641 184-128 oder per E-Mail.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abteilung Ordnung, Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Brandschutz, Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungspolizei, Ordnungswidrigkeit, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Dirlammer Straße 28

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Hinweise für Lauterbach (Hessen): Winterdienst

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Streumittel, Räumpflicht, Schnee, Streusplitt, Streusalz, Streupflicht, Eis, Winterdienst, Räum- und Streupflicht, Sand, Schneeräumung, Schneepflug, Granulat, Glatteis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English