Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Hinweise für Marburg: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Dort, wo die Stadt Marburg für die Begeh-/Befahrbarkeit von Straßen, Wegen und Plätzen zuständig ist, räumt und streut der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) mit der technischen Unterstützung verschiedener Räumfahrzeuge oder ganz einfach mit Schneeschieber und zumeist abstumpfenden Mitteln.
Über die einzelnen Pflichten der Anlieger/innen im Rahmen des Winterdienstes informiert der Flyer zum "Winterdienst in Marburg" weiter unten auf dieser Seite.
An Wegstrecken mit starker Steigung oder Gefälle stehen in Marburg sogenannte Streugutkisten bereit. Diese enthalten abstumpfende Mittel, mit denen sich alle, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind, bedienen können, um die vor Ihnen liegende Wegstrecke passierbar zu machen.
Hier finden Sie die Standorte der Streugutkisten.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dönges
Internet
Weitere Informationen
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 -13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06421 201-1686
E-Mail: dbm@marburg-stadt.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Sand, Streusalz, Streumittel, Granulat, Räumpflicht, Glatteis, Eis, Schnee, Streusplitt, Winterdienst, Schneeräumung, Streupflicht