Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Hinweise für Marburg: Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    © DBM, Sonja Stender


    Dort, wo die Stadt Marburg für die Begeh-/Befahrbarkeit von Straßen, Wegen und Plätzen zuständig ist, räumt und streut der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) mit der technischen Unterstützung verschiedener Räumfahrzeuge oder ganz einfach mit Schneeschieber und zumeist abstumpfenden Mitteln.

    © DBM, Sonja Stender

    Über die einzelnen Pflichten der Anlieger/innen im Rahmen des Winterdienstes informiert der Flyer zum "Winterdienst in Marburg" weiter unten auf dieser Seite.

    An Wegstrecken mit starker Steigung oder Gefälle stehen in Marburg sogenannte Streugutkisten bereit. Diese enthalten abstumpfende Mittel, mit denen sich alle, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind, bedienen können, um die vor Ihnen liegende Wegstrecke passierbar zu machen.
    Hier finden Sie die Standorte der Streugutkisten.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden • ein Gaststätte eröffnen • eine Spielhalle betreiben, • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden • ein Volksfest oder einen Markt durchführen • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen möchten. In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für • gefährliche Hunde • Schädlingsbefall • Feuerwerke • Abraum- und Brauchtumsfeuer • Straßenreinigung • Winterdienst • wilde Müllablagerungen. Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen. Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können. Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Krekel 55

    35039 Marburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 -13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Montag bis Donnerstag: 8.00-15.30 Uhr Freitag: 8.00-13.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Sand, Streusalz, Streumittel, Granulat, Räumpflicht, Glatteis, Eis, Schnee, Streusplitt, Winterdienst, Schneeräumung, Streupflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de