Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Weilburg - FD 3.3 Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1420

    35774 Weilburg

    Hausanschrift

    Mauerstraße 6/8

    35781 Weilburg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Mauerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Mauerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkdeck Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 250
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)