Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.
Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement
Beschreibung
- Kreisstraßenmanagement (Bau, Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung des ca. 235 km langen Kreisstrassennetzes und von ca. 12 km Rad- wegen an Kreisstraßen einschl. der Nebenanlagen und Leiteinrichtungen gemäß § 9 Hessisches Straßengesetz in der Neufassung vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166). Verwaltungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, technische Kontroll- und Überwachungsaufgaben.)
- Radwegenetz innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg
- Öffentlicher Personennahverkehr als Schnittstelle zur Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (Nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erledigung bedient sich der Landkreis der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den ÖPNV flächendeckend und bedarfsgerecht nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Über die Schnittstelle im Verbund mit dem RMV und anderen Nahverkehrsunternehmen wird Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus geboten und verbessert.
- Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
- Schnittstelle zum Sonderdienst Klimaschutz
Adresse
Postanschrift
Schiede 43
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
E-Mail: Mobilitaet@Limburg-Weilburg.de
Magistrat der Stadt Hadamar - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Untermarkt 1
Postfach
65589 Hadamar
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst