Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
    Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 7920

    Telefax: 06123 792-207

    E-Mail: info@walluf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Feststellung einer Behinderung

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Walluf - Fachbereich III - Bauen, Planen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlstraße 40

    65396 Walluf

    (Feuerwehrgerätehaus, 1. Stock)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 28

    65392 Walluf

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 792-0

    Telefax: 06123 792-249

    E-Mail: info@walluf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Räumpflicht, Schneeräumung, Streumittel, Streupflicht, Granulat, Streusalz, Sand, Winterdienst, Glatteis, Schnee, Streusplitt, Eis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019