Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Hinweise für Taunusstein: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Die Stadt Taunusstein stellt ein Servicetelefon für alle Bürger der Stadt Taunusstein zur Verfügung. Während der Dienstzeiten sind die Mitarbeiter bestrebt, Ihre Anliegen entgegenzunehmen, Sie zu informieren und in den erforderlichen Situationen sogar umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Die Stadt Taunusstein stellt ein Servicetelefon für alle Bürger der Stadt Taunusstein zur Verfügung. Während der Dienstzeiten sind die Mitarbeiter bestrebt, Ihre Anliegen entgegenzunehmen, Sie zu informieren und in den erforderlichen Situationen sogar umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Hinweise für Taunusstein: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Das Servicetelefon erreichen Sie unter Tel. 06128/241–199.
Wenn Sie sich schriftlich melden möchten, können Sie dies direkt über die E-Mailadresse winterdienst@taunusstein.de tun. Hier werden sich unsere Spezialisten direkt mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen.
Wenn Sie diesen Service nutzen, helfen Sie auch der Stadt Taunusstein, den Winterdienst optimal für alle zu gestalten. Denn nur wenn Sie die Verwaltung auf Probleme aufmerksam machen, können sich die Mitarbeiter diesen annehmen. Wo geholfen werden kann, werden sie dies im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch tun.
Das Servicetelefon erreichen Sie unter Tel. 06128/241-199.
Wenn Sie sich schriftlich melden möchten, können Sie dies direkt über die E-Mailadresse winterdienst@taunusstein.de tun. Hier werden sich unsere Spezialisten direkt mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen.
Wenn Sie diesen Service nutzen, helfen Sie auch der Stadt Taunusstein, den Winterdienst optimal für alle zu gestalten. Denn nur wenn Sie die Verwaltung auf Probleme aufmerksam machen, können sich die Mitarbeiter diesen annehmen. Wo geholfen werden kann, werden sie dies im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch tun.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst