Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Abteilung Bauhof und Ressourcen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Keller
Hausanschrift
E-Mail: bauhof@stadtwerke-rodgau.de
Fax: 06106 8296-4990
Telefon Festnetz: 06106 8296-4328
Weitere Informationen
Eine Hauptaufgabe des Bauhofes ist es, für saubere Straßen zu sorgen und dabei die Grünflächen im Straßenraum mit zu reinigen und zu pflegen.
Der Bauhof übernimmt neben der Beseitigung von wildem Müll auch Tätigkeiten wie das Rasenmähen, den Rückschnitt von Bodendeckern, das Entfernen von Unkraut und weitere Tätigkeiten wie den Heckenschnitt.
Im Bereich des Gebäudemanagements ist der Bauhof vielfältig im Einsatz, wobei die Arbeitsgebiete Schreinerei und Sanitär zwei wichtige Schwerpunkte bilden.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Stadtbildpflege
- Spielplatzpflege und Reparatur von Spielgeräten
- Bereitstellung und Austausch von Straßenschildern
- Straßenreparaturarbeiten
- Reparaturarbeiten für die Gebäudeunterhaltung
- Schreiner und Sanitärarbeiten in öffentlichen Liegenschaften
- Winterdienst
- Fahrzeugverwaltung der Stadtwerke
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Räumpflicht, Schneeräumung, Streumittel, Streupflicht, Granulat, Streusalz, Sand, Winterdienst, Glatteis, Schnee, Streusplitt, Eis