Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kronberg - Tiefbau FR 63

    Adresse

    Postanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 13

    61476 Kronberg im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag

    07:00 - 12.15 Uhr & 13.15 - 15.45 Uhr

    Freitag

    07.00 - 12.15 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Winterdienst
    Winterdienst

    Weitere Informationen

    Das Fachreferat Tiefbau kümmert sich um den Neubau bzw. die erstmalige Erschließung sowie um die Unterhaltung der Straßen und Gehwege. Auch die Straßenbeleuchtung wird im Fachreferat Tiefbau bearbeitet.

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sand, Streupflicht, Streumittel, Glatteis, Schneeräumung, Granulat, Räumpflicht, Schnee, Streusalz, Eis, Räum- und Streupflicht, Winterdienst, Schneepflug, Streusplitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English