Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kundenservice Betriebshof Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung! Recyclinghof, Georg-Schaeffler-Straße Montag, Dienstag, Donnerstag 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Samstag 07.15 Uhr - 13.00 Uhr Recyclinghof Ober-Eschbach, Am Sauereck Montag und Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 12.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.15 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst