Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR
Beschreibung
Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.
Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Spielplatzpflege, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.
Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Dienstleistungen:
- Abfallsammlung
- Grünpflege
- Spielplatzpflege
- Straßenreinigung
- Verkehrssicherung
- Kanalreinigung
- Pflege der Friedhofsanlagen
- Handwerkerleistungen
- Winterdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicecenter:
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Wertstoffhof Rüsselsheim:
Montag 09:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag 08:00 - 17:00 Uhr
Wertstoffhof Raunheim:
Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr
Samstag 09:00 - 11:45 Uhr
An Feiertagen ist der gesamte Betrieb (Servicecenter und Wertstoffhöfe) geschlossen.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Streumittel, Sand, Granulat, Schneepflug, Winterdienst, Streusplitt, Räum- und Streupflicht, Räumpflicht, Schnee, Eis, Glatteis, Streupflicht, Schneeräumung, Streusalz