Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-24
Telefon: 06071 9702-25
Telefon: 06071 9702-33
Telefon: 06071 9702-35
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Internet
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag
08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
Geschlossen
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-24
Telefon: 06071 9702-25
Telefon: 06071 9702-33
Telefon: 06071 9702-36
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
Telefon: 06072 9702-35
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Gemeinde Groß-Zimmern - Bauhof
Adresse
Postanschrift
Weberstraße 35A
64846 Groß-Zimmern
Kontakt
Telefon: 06071 71181
E-Mail: bauhof@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Herr Peter Jonas
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Streusalz, Eis, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streumittel, Schnee, Schneeräumung, Streusplitt, Sand, Streupflicht, Glatteis, Winterdienst