Räum- und Streupflicht Sicherstellung
    99089040168000

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
      Linien:
      • Bus: Linie 681
      • Bus: Linie 682

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen
    Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
    Hinweis: Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 2949-0

    Fax: 06201 2949-29

    E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln

    Stichwörter

    Bau- und Immobilienmanagement, Bauabteilung, Bauamt, Baudezernat, Bauen, Tief- und Straßenbau

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgerservice, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
      Linien:
      • Bus: Linie 681
      • Bus: Linie 682

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen
    Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
    Hinweis: Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 2949-0

    Fax: 06201 2949-29

    E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46

    BIC: GENODE51RBU

    Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln.

    Stichwörter

    Bürgerservice, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt - Bürgerbüro, Fundbüro, Ordnungsamt, PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt, Rentenamt, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schneeräumung, Räumpflicht, Streusplitt, Streumittel, Streupflicht, Sand, Schnee, Räum- und Streupflicht, Granulat, Streusalz, Eis, Winterdienst, Glatteis, Schneepflug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019