Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Hinweise für Offenbach am Main: Winterdienst / Räum- und Streupflicht (IES:Offenbach am Main, St.)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - ESO Stadtservice GmbH
Aktuelles
Die ESO Stadtservice GmbH gehört zum Geschäftsfeld Stadtservice der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe.
Beschreibung
Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding. Mit ihren Leistungen sind die Mitarbeiter täglich im Stadtgebiet unterwegs und erbringen wichtige Beiträge zur Lebensqualität in Offenbach. Sie leeren Mülltonnen und kehren rund 130 Kilometer des Offenbacher Straßennetzes. Sie pflegen Grünanlagen, kümmern sich um den Hochwasserschutz, befreien im Winter die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee. Darüber hinaus verwaltet der Stadtservice die fünf Stadtteilfriedhöfe und kümmert sich um das etwa 260 Kilometer lange städtische Kanalnetz.
Ansprechparnter*innen für Bürger*innen sind die Mitarbeiter*innen des Kundenservice des Stadtservice.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 840004545
E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Sand, Streupflicht, Streumittel, Glatteis, Schneeräumung, Granulat, Räumpflicht, Schnee, Streusalz, Eis, Räum- und Streupflicht, Winterdienst, Schneepflug, Streusplitt