Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Kassel: Abfall: Sperrmüll
Für die Abfallentsorgung im Landkreis Kassel ist der Eigenbetrieb Abfallentsorgung Kreis Kassel zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.abfall-kreis-kassel.de/
- Entsorgungszentrum Kirschenplantage - Hofgeismar
- Biokompostierungsanlage Fuldatal
- Entsorgungszentrum/Recyclinghof Lohfelden
Für die Abfallentsorgung im Landkreis Kassel ist der Eigenbetrieb Abfallentsorgung Kreis Kassel zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.abfall-kreis-kassel.de/
Ansprechpartner
Stadt Naumburg - Finanzen und Informationstechnologie
Adresse
Postanschrift
Burgstraße 15
34311 Naumburg
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 20
34309 Naumburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Abweichungen im Einzelfall möglich)
Kontakt
Telefon: 05625 7909-21
Telefon: 05625 7909-30
Telefon: 05625 7909-31
Telefon: 05625 7909-35
Telefon: 05625 7909-36
Telefax: 05625 7909-50
E-Mail: verwaltung@naumburg.eu
Kontaktperson
Jutta Schweitzer
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall