Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Sperrmüll

    Der Sperrmüll muss angemeldet werden bei:
    Firma "Knettenbrech + Gurdulic", Fulda
    Telefon:  (0661) 6006-7878 .

    WICHTIG: Vor Anruf eine Liste der zu entsorgenden Artikel erstellen. 

    Die Anmeldung zum Sperrmüll kann auch online erfolgen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hünfeld - Finanzen/ Liegenschaften/ Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    36088 Hünfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Sperrmüll

    Wann wird Sperrmüll abgeholt?

    Bei der Anmeldung oder kurz darauf erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin. Die Abfuhr erfolgt zum nächsten freien Termin, spätestens 3 Monate nach der Anmeldung. Im Vergleich zur Straßensammlung, die nur alle 6 Monate stattfand, ist dies eine deutliche Verbesserung.

    Alle Städte und Gemeinden werden in regelmäßigen Abständen angefahren. So kann es vorkommen, dass in Ihrer Stadt/Gemeinde eine Abfuhr vor Ihrem Entsorgungstermin erfolgt. Diese war dann bereits so weit ausgelastet, dass Ihre Entsorgung bei dieser Tour nicht mehr erfolgen konnte und deshalb in die nächste freie Tour eingeplant werden musste.

    Fällt bei Ihnen z.B. wegen der Neuanschaffung von Möbeln später als in 3 Monaten Sperrmüll an, können Sie auch einen späteren Termin vereinbaren.

    Warum muss Sperrmüll angemeldet werden?

    Die Anmeldung ermöglicht eine Beratung, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören. So können die bisher oft aufgetretenen Probleme durch die Bereitstellung von Abfällen, die nicht über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen, vermieden werden.

    Je genauer Sie die abzuholenden Gegenstände angeben, umso besser können die Abfuhrtouren geplant und durchgeführt werden. Sollten Sie bis zum Abholtermin noch zusätzliche Gegenstände für den Sperrmüll vorfinden, können Sie diese noch mit bereitstellen, sofern es keine ausgeschlossenen Gegenstände sind und die Gesamtmenge 5 Kubikmeter nicht übersteigt.

    Wieviel Sperrmüll wird abgeholt?

    Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr gebührenfrei bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll pro Abfuhr anmelden.

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus privaten Haushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen und nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (Möbel und größere Einrichtungs-/ Gebrauchsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde). Einzelteile dürfen höchstens zwei Meter lang, einen Meter breit und 50 kg schwer sein.

    Holzmöbel aus dem Wohnbereich (unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Furnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bänke, Regale, Bettgestelle u.ä.) bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen. Sie werden von einem eigenen Fahrzeug abgefahren.

    Was gehört nicht zum Sperrmüll?

    • größere Mengen als 5 Kubikmeter pro Haushalt, z.B. aus größeren Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
    • Abfälle aus Umbau-, Bau-, Renovierungsmaßnahmen
    • Bau- und Außenhölzer: Sie sind meist mit Holzschutzmitteln behandelt (Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer, Kleintierställe, Dachlatten/-sparren, Gartenmöbel u.ä.) und müssen gesondert entsorgt werden.
    • elektrische / elektronische Geräte, Altreifen, Autoteile
    • gefährliche, übelriechende oder ekelerregende Abfälle
    • Kleinteile wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht in Säcken oder Kisten verpackt)
    • verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglickeiten bestehen, wie Kartons, Baum-, Strauch- und
    • Heckenschnitt, Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
    • Bitte melden Sie keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr an. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können.
    • Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer.
    • Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hünfeld: Abfall: Sperrmüll

    Weitere Infos finden Sie unter diesem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de