Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Schlitz: Spezielle Hinweise für Stadt Schlitz

    Der Sperrmüll muss beim ZAV angemeldet werden. Dies kann man schriftlich telefonisch oder per Mail tun. Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse).Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.

    Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbachper Fax 06641 / 9671-20
    per E-Mail info@zav-online.de
    über die Sperrmüllhotline 06641 / 9671-22
    welche Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr und Mittwoch von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr sowie Freitag von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.
    Der Sperrmüll muss beim ZAV angemeldet werden. Dies kann man schriftlich telefonisch oder per Mail tun. Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse).Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.

    Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbachper Fax 06641 / 9671-20
    per E-Mail info@zav-online.de
    über die Sperrmüllhotline 06641 / 9671-22
    welche Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr und Mittwoch von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr sowie Freitag von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06642 970-0

    Telefax: 06642 970-55

    E-Mail: info@schlitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlitz: Spezielle Hinweise für Stadt Schlitz

    Der Sperrmüll muss beim ZAV angemeldet werden. Dies kann man schriftlich telefonisch oder per Mail tun. Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ ausgestattet ist.Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse).Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.
    Der Sperrmüll muss beim ZAV angemeldet werden. Dies kann man schriftlich telefonisch oder per Mail tun. Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ ausgestattet ist.Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse).Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)