Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Erbach: Abfall: Sperrmüll
Die Anmeldung zum Sperrmüll ist unter www.reso-gmbh.de möglich oder über Anmeldekarten, die im Bürgerservicebüro der Stadtverwaltung Erbach, Neckarstraße 3, zur Abholung bereitliegen. Diese Karten sind auszufüllen und an das zuständige Serviceunternehmen zu senden. Der Anmelder erhält vom Entsorger einen Abfuhrtermin mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Erbach: Abfall: Sperrmüll
RESO GmbH
Relystrasse 14
64720 Michelstadt
info@reso-gmbh.de
06061-96000
Ansprechpartner
Für Erbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erbach: Abfall: Sperrmüll
Jeder Haushalt mit einer 60 Liter Restmülltonne ist berechtigt, zweimal pro Jahr je 2 cbm oder einmal pro Jahr 4 cbm Sperrmüll anzumelden. Für jede weiteren 60 Liter Restmüll je Haushalt erhöht sich die Berechtigung um weitere 4 cbm. In diesem Fall bitte die Disposition der RESO GmbH kontaktieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV