Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur aus Haushalten stammende sperrige Abfälle, die nicht in die Mülltonne passen – keine Haushaltsauflösungen –
aber gleichzeitig nicht mehr als ca. 1,20 m x 1,50 m x 2,00 m umfassen und gut von 2 Personen getragen werden können. Also Möbel
(Schränke ggf. demontiert, Betten, Matratzen usw.), Teppichböden, Sprungrahmen.
Zum Sperrmüll gehört nicht:
· Kleinkram
· Sanitäranlagen (Waschbecken, Toilettenschüsseln, etc.)
· Kleinteile verpackt in Säcken
· Kartons
· Tapetenreste
· Geschirr
· Abfälle aus Umbaumaßnahmen (Türen, Fenster, Wandverkleidung etc.)
· Elektrogeräte
· Wertstoffe (Glas, Styropor, Kleider, etc.)
· Autoreifen
· Schadstoffe
Bitte beachten Sie, nur wenn folgende Punkte umgesetzt werden, wird der Sperrmüll mitgenommen:
Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, etc.) muss aus dem Sperrmüll entfernt worden sein.
Es dürfen pro Termin nicht mehr als 3 m³ Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden.
Elektronik im Sperrmüll:
· Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, Motoren, etc.) ist aus dem Sperrmüll auszubauen.
· Ist ein Ausbauen der Elektronik nicht möglich, muss das Objekt als Elektrogroßgerät für die Einsammlung der Elektrogeräte
angemeldet werden (06195 7005 11/ -21).
Bereitstellung des Sperrmülls:
· Der Sperrmüll ist an den dafür vorgesehenen Einsammeltagen, frühestens einen Tag vorher und spätestens um 7.00 Uhr am
Einsammeltag, an den Grundstücken zur Einsammlung so bereitzustellen, dass sie ohne Aufwand aufgenommen werden können.
· Es werden ausschließlich haushaltsübliche Abfälle entsorgt, die auch nach Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen und
einzeln nicht mehr als 50 kg wiegen, wie Möbel, Matratzen, Teppiche und dergleichen.
· Entrümpelungen und allgemeine Haushaltsauflösungen werden nicht über die öffentliche Sperrmüllabfuhr entsorgt.
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur aus Haushalten stammende sperrige Abfälle, die nicht in die Mülltonne passen - keine Haushaltsauflösungen -
aber gleichzeitig nicht mehr als ca. 1,20 m x 1,50 m x 2,00 m umfassen und gut von 2 Personen getragen werden können. Also Möbel
(Schränke ggf. demontiert, Betten, Matratzen usw.), Teppichböden, Sprungrahmen.
Zum Sperrmüll gehört nicht:
· Kleinkram
· Sanitäranlagen (Waschbecken, Toilettenschüsseln, etc.)
· Kleinteile verpackt in Säcken
· Kartons
· Tapetenreste
· Geschirr
· Abfälle aus Umbaumaßnahmen (Türen, Fenster, Wandverkleidung etc.)
· Elektrogeräte
· Wertstoffe (Glas, Styropor, Kleider, etc.)
· Autoreifen
· Schadstoffe
Bitte beachten Sie, nur wenn folgende Punkte umgesetzt werden, wird der Sperrmüll mitgenommen:
Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, etc.) muss aus dem Sperrmüll entfernt worden sein.
Es dürfen pro Termin nicht mehr als 3 m³ Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden.
Elektronik im Sperrmüll:
· Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, Motoren, etc.) ist aus dem Sperrmüll auszubauen.
· Ist ein Ausbauen der Elektronik nicht möglich, muss das Objekt als Elektrogroßgerät für die Einsammlung der Elektrogeräte
angemeldet werden (06195 7005 11/ -21).
Bereitstellung des Sperrmülls:
· Der Sperrmüll ist an den dafür vorgesehenen Einsammeltagen, frühestens einen Tag vorher und spätestens um 7.00 Uhr am
Einsammeltag, an den Grundstücken zur Einsammlung so bereitzustellen, dass sie ohne Aufwand aufgenommen werden können.
· Es werden ausschließlich haushaltsübliche Abfälle entsorgt, die auch nach Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen und
einzeln nicht mehr als 50 kg wiegen, wie Möbel, Matratzen, Teppiche und dergleichen.
· Entrümpelungen und allgemeine Haushaltsauflösungen werden nicht über die öffentliche Sperrmüllabfuhr entsorgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Finanzen
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Rosemarie Pietrek (Sachbearbeitung)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Schrottbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV, Altmüll, Hausratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall