Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Borken (Hessen): Spezielle Hinweise für Stadt Borken
Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes Borken
Öffnungszeiten:
Samstag:
Dienstag:
Donnerstag:
11:00 – 17:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr und
16:00 – 18:00 Uhr
Hinweis:
Bei Schnee- und Eisglätte bleibt der Grünabfallplatz geschlossen.
Die Schranke am Grünabfallplatz Borken bleibt außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen.
Unsere Aufsichtspersonen sind berechtigt, alle Anlieferungen zu überprüfen und nicht sortierte Anlieferungen zurückzuweisen. Werden im Zusammenhang mit der Abfallanlieferung besondere Anweisungen ausgesprochen, sind diese unbedingt zu befolgen.
Flyer über die Trennung und Entsorgung von Grünabfällen nach den o.g. Fraktionen und die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind an der Information im Rathaus und am Grünabfallplatz erhältlich.
Bitte unbedingt beachten: Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten bleibt die Schranke am Grünabfallplatz geschlossen.
Notrufnummer der Stadtverwaltung: 05682 808-188.
Derzeit gelten folgende Gebühren, die pro Anlieferung zu zahlen sind:
a) Für Kleinmengen bis max. 0,5 m³
(z. B. Hand- oder Schubkarre und Kofferraum) = 1,50 €
b) ab 0,5 m³ bis 1,0 m³ = 3,00 €
c) für jeden weiteren angefangenen 0,5 m³ = 3,00 €.
Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes Borken
Öffnungszeiten:
Samstag:
Dienstag:
Donnerstag:
11:00 - 17:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr und
16:00 - 18:00 Uhr
Hinweis:
Bei Schnee- und Eisglätte bleibt der Grünabfallplatz geschlossen.
Die Schranke am Grünabfallplatz Borken bleibt außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen.
Unsere Aufsichtspersonen sind berechtigt, alle Anlieferungen zu überprüfen und nicht sortierte Anlieferungen zurückzuweisen. Werden im Zusammenhang mit der Abfallanlieferung besondere Anweisungen ausgesprochen, sind diese unbedingt zu befolgen.
Flyer über die Trennung und Entsorgung von Grünabfällen nach den o.g. Fraktionen und die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind an der Information im Rathaus und am Grünabfallplatz erhältlich.
Bitte unbedingt beachten: Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten bleibt die Schranke am Grünabfallplatz geschlossen.
Notrufnummer der Stadtverwaltung: 05682 808-188.
Derzeit gelten folgende Gebühren, die pro Anlieferung zu zahlen sind:
a) Für Kleinmengen bis max. 0,5 m³
(z. B. Hand- oder Schubkarre und Kofferraum) = 1,50 €
b) ab 0,5 m³ bis 1,0 m³ = 3,00 €
c) für jeden weiteren angefangenen 0,5 m³ = 3,00 €.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Ordnungs-, Sozial- und Sonderverwaltung Abteilung II
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Di: für den Publikumsverkehr geschlossen
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Jäger
Hausanschrift
E-Mail: StefanJaeger@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-126
Fax: +49 5682 808-165
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, braune Tonne