Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Marburg: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
© DBM, Sonja Stender
Gartenabfälle richtig entsorgen
Gartenabfälle sind Pflanzen und Pflanzenteile, die bei der Pflege und Bewirtschaftung eines Gartens anfallen. Sie fallen vor allem in der Vegetationsperiode zwischen Frühjahr und Herbst an. Gartenabfälle werden grundsätzlich in der Biotonne entsorgt. Die Stückzahl der Gefäße kann ohne zusätzliche Kosten nach Bedarf erhöht werden.
Ausnahmsweise mehr Gartenabfälle
Sollte das Tonnenvolumen ausnahmsweise nicht reichen, können Sie kleinere, trockene Gartenabfälle, wie Laub, kleines Astwerk, Rasenschnitt, vertrocknete Pflanzenteile oder Moos mit Hilfe von sogenannten Laubsäcken (aus Papier, ca. 100 Liter Volumen) entsorgen. Diese stellen Sie einfach am Abholtag des Bioabfalls neben Ihre Biotonne. Sie werden zusammen mit den anderen Bioabfällen eingesammelt.
Bitte achten Sie darauf, dass die Säcke nicht zu schwer und oben geschlossen sind (bitte "umkrempeln").
© Universitätsstadt Marburg
Die Laubsäcke erhalten Sie für 0,80 €/Stück bei folgenden Verkaufsstellen:
- Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
- Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55
- Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7
Regelmäßig mehr Bio- oder Gartenabfall
Wenn regelmäßig mehr Gartenabfälle anfallen, können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer*in oder Vermieter*in auch kostenlos eine zusätzliche Biotonne beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail bestellen:
Fachdienst Finanzservice
Markt 9, 35037 Marburg
Fax: (06421) 201-1578
steuer@marburg-stadt.de
Direkte Abgabe bei der Kompostierungsanlage
Wer seinen Gartenabfall selbst transportieren möchte, kann diesen selbst zur Kompostierungsanlage nach Cyriaxweimar bringen (siehe unten auf der Seite)
Abholung von Ast– und Strauchschnitt mit der „Grünen Karte"
Größere Mengen an Baum- und Heckenschnitt können Sie über die "Grüne Karte" abholen lassen. Sofern das Grundstück an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung der Stadt Marburg angeschlossen ist. Jede angefangene Wagenladung (jeweils 8 cbm) kostet 6,80 Euro. Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Umfangreiches Zurückschneiden von Hecken und Bäumen ist zum Schutz heimischer Brutvögel zwischen dem 1. März und 30. September nicht zulässig.
Die Wartezeiten können jahreszeitlich bedingt sehr unterschiedlich sein. Daher ist es sinnvoll, sich vorher über einen möglichen Abholtermin zu informieren. So können Sie lange Lagerzeiten vermeiden. Wenn das Schnittgut so liegt, dass es jederzeit auch ohne Termin abgeholt werden kann, vermerken Sie dies bitte auf der Karte. Kurzfristig frei werdende Kapazitäten können dann mit Ihrem Auftrag gefüllt werden. Auch so können Sie Wartezeiten verkürzen.
Für Rückfragen melden Sie sich unter: (06421) 205-850.
Das Schnittgut muss am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereit gelegt werden. Dünne Äste und Zweige sollten eine Länge von 2,00 m nicht überschreiten. Dünne Baumstämme sollten nicht länger als 1,00 m sein.
Mit der „Grünen Karte“ mitgenommen werden:
- Schnittgut von Bäumen
- Hecken und Sträuchern
- Baumstämme mit einem Durchmesser von max. 20 cm.
Mit der „Grünen Karte“ nicht mitgenommen werden:
- Plastiksäcke
- Holzbohlen
- Laub
- behandeltes Holz
- Wurzelteller
Strauchschnitt-Abholung bestellen:
Persönlich:
Im Abfallservicebüro der Stadtwerke, Am Krekel 55 (siehe oben auf der Seite) können Sie die Gebühr bar einzahlen und einen Termin vereinbaren.
Per Post:
Die "Grüne Karte" liegt aus:
- bei Banken und Sparkassen
- bei den Ortsvorsteher/innen
Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Das Kreditinstitut quittiert Ihnen die Überweisung mit einem Stempel auf der Karte. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte und zweifach frankierte Karte zu.
Online-Formular:
Die Abholung können Sie auch über ein Online-Formular unter folgendem Link beantragen:
Die Terminvergabe erfolgt über das Kundenzentrum der Stadtwerke. Rückfragen bitte unter (06421) 205-850.
© DBM, Sonja Stender
Gartenabfälle richtig entsorgen
Gartenabfälle sind Pflanzen und Pflanzenteile, die bei der Pflege und Bewirtschaftung eines Gartens anfallen. Sie fallen vor allem in der Vegetationsperiode zwischen Frühjahr und Herbst an. Gartenabfälle werden grundsätzlich in der Biotonne entsorgt. Die Stückzahl der Gefäße kann ohne zusätzliche Kosten nach Bedarf erhöht werden.
Ausnahmsweise mehr Gartenabfälle
Sollte das Tonnenvolumen ausnahmsweise nicht reichen, können Sie kleinere, trockene Gartenabfälle, wie Laub, kleines Astwerk, Rasenschnitt, vertrocknete Pflanzenteile oder Moos mit Hilfe von sogenannten Laubsäcken (aus Papier, ca. 100 Liter Volumen) entsorgen. Diese stellen Sie einfach am Abholtag des Bioabfalls neben Ihre Biotonne. Sie werden zusammen mit den anderen Bioabfällen eingesammelt.
Bitte achten Sie darauf, dass die Säcke nicht zu schwer und oben geschlossen sind (bitte "umkrempeln").
© Universitätsstadt Marburg
Die Laubsäcke erhalten Sie für 0,80 €/Stück bei folgenden Verkaufsstellen:
- Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
- Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55
- Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7
Regelmäßig mehr Bio- oder Gartenabfall
Wenn regelmäßig mehr Gartenabfälle anfallen, können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer*in oder Vermieter*in auch kostenlos eine zusätzliche Biotonne beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail bestellen:
Fachdienst Finanzservice
Markt 9, 35037 Marburg
Fax: (06421) 201-1578
steuer@marburg-stadt.de
Direkte Abgabe bei der Kompostierungsanlage
Wer seinen Gartenabfall selbst transportieren möchte, kann diesen selbst zur Kompostierungsanlage nach Cyriaxweimar bringen (siehe unten auf der Seite)
Abholung von Ast- und Strauchschnitt mit der "Grünen Karte"
Größere Mengen an Baum- und Heckenschnitt können Sie über die "Grüne Karte" abholen lassen. Sofern das Grundstück an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung der Stadt Marburg angeschlossen ist. Jede angefangene Wagenladung (jeweils 8 cbm) kostet 6,80 Euro. Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Umfangreiches Zurückschneiden von Hecken und Bäumen ist zum Schutz heimischer Brutvögel zwischen dem 1. März und 30. September nicht zulässig.
Die Wartezeiten können jahreszeitlich bedingt sehr unterschiedlich sein. Daher ist es sinnvoll, sich vorher über einen möglichen Abholtermin zu informieren. So können Sie lange Lagerzeiten vermeiden. Wenn das Schnittgut so liegt, dass es jederzeit auch ohne Termin abgeholt werden kann, vermerken Sie dies bitte auf der Karte. Kurzfristig frei werdende Kapazitäten können dann mit Ihrem Auftrag gefüllt werden. Auch so können Sie Wartezeiten verkürzen.
Für Rückfragen melden Sie sich unter: (06421) 205-850.
Das Schnittgut muss am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereit gelegt werden. Dünne Äste und Zweige sollten eine Länge von 2,00 m nicht überschreiten. Dünne Baumstämme sollten nicht länger als 1,00 m sein.
Mit der "Grünen Karte" mitgenommen werden:
- Schnittgut von Bäumen
- Hecken und Sträuchern
- Baumstämme mit einem Durchmesser von max. 20 cm.
Mit der "Grünen Karte" nicht mitgenommen werden:
- Plastiksäcke
- Holzbohlen
- Laub
- behandeltes Holz
- Wurzelteller
Strauchschnitt-Abholung bestellen:
Persönlich:
Im Abfallservicebüro der Stadtwerke, Am Krekel 55 (siehe oben auf der Seite) können Sie die Gebühr bar einzahlen und einen Termin vereinbaren.
Per Post:
Die "Grüne Karte" liegt aus:
- bei Banken und Sparkassen
- bei den Ortsvorsteher/innen
Ein vorgedruckter Überweisungsträger ist an die "Grüne Karte" angeheftet. Das Kreditinstitut quittiert Ihnen die Überweisung mit einem Stempel auf der Karte. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte und zweifach frankierte Karte zu.
Online-Formular:
Die Abholung können Sie auch über ein Online-Formular unter folgendem Link beantragen:
Die Terminvergabe erfolgt über das Kundenzentrum der Stadtwerke. Rückfragen bitte unter (06421) 205-850.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Ansprechpartner
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6421 201-6980
E-Mail: klimaschutz@marburg-stadt.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Gehölzpflege im Einklang mit dem ArtenschutzDabei gilt es den richtigen Zeitraum zu beachten, denn die zeitliche Regelungen schützen unsere Vogelarten.
- Hecken und Sträucher schneiden
- Rücksichtnahme auf Wildtiere bei Aktivitäten im FreienEs ist Frühling und insbesondere in der Vogelwelt ist reges Treiben zu beobachten: Die Zugvögel, die den Winter im warmen Süden verbracht haben, sind längst zurück, markieren ihre Reviergrenzen mit ihren artspezifischen Gesängen und haben z.T. schon damit begonnen, ihre Jungen großzuziehen.
- Zeit zum Schneiden von Hecken und SträuchernDie Untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, Gehölzrückschnitte in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen.
- Grüne Karte online
- Kompostierungsanlage (MEG)
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Wilder Müll
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
- Abfall: Abfallberatung
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfallgebühren
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Gehölzpflege im Einklang mit dem ArtenschutzDabei gilt es den richtigen Zeitraum zu beachten, denn die zeitliche Regelungen schützen unsere Vogelarten.
- Abfallgebühren
- Grüne Karte online
- Rücksichtnahme auf Wildtiere bei Aktivitäten im FreienEs ist Frühling und insbesondere in der Vogelwelt ist reges Treiben zu beobachten: Die Zugvögel, die den Winter im warmen Süden verbracht haben, sind längst zurück, markieren ihre Reviergrenzen mit ihren artspezifischen Gesängen und haben z.T. schon damit begonnen, ihre Jungen großzuziehen.
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Kompostierungsanlage (MEG)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Wilder Müll
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
- Hecken und Sträucher schneiden
- Abfall: Abfallberatung
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Zeit zum Schneiden von Hecken und SträuchernDie Untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, Gehölzrückschnitte in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen.
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Altpapier
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, braune Tonne