• Gladenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Bioabfälle Entsorgung Garten- und Parkabfälle

Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Beschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Hinweise für Gladenbach: Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Ansprechpartner

Stadt Gladenbach

Adresse

Hausanschrift

Karl-Waldschmidt-Straße 3

35075 Gladenbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2

Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 50

Haltestellen

  • Haltestelle: Marktplatz
    Linien:
    • Bus: Linie RMV

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06462 201-0

Telefax: 06462 201-118

E-Mail: magistrat@gladenbach.de

Kontaktperson

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Stadtkasse Gladenbach

Empfänger: Stadtkasse Gladenbach

IBAN: DE53 5335 0000 0160 0101 18

BIC: HELADEF1MAR

Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(ePayment)

Version

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Aktuelles

Die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist eine öffentliche Aufgabe. Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) hat diese von 15 Mitgliedskommunen verantwortlich übertragen bekommen. Dabei helfen die vom MZV beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit kann eine verlässliche und vor allem umweltgerechte Abfallentsorgung durchgeführt werden.

Wir organisieren die Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll.

Adresse

Hausanschrift

Hausbergweg 1

35236 Breidenbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz für körperlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplätze jeweils vor und hinter dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06465 92690

Telefax: 06465 926926

E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de

Internet

Stichwörter

MZV, MZV Biedenkopf

Version

Technisch geändert am 20.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Handlungsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Kompostierungsanlage, Eigenkompostierung, Containerdienst, braune Tonne, Wertstoffhof, Biotonne

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019