Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Braunfels: Stadt Braunfels - Schredderplatz Philippstein
Öffnung des städtischen Schredderplatzes in Braunfels-Philippstein
Der städtische Schredderplatz kann zu folgenden Öffnungszeiten angefahren werden :
Februar
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
März und April
freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mai bis September
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Oktober
freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
November und Dezember
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Schredderplatz befindet sich zwischen dem Stadtteil Braunfels und dem Stadtteil Philippstein (Braunfelser Straße) neben der Kreisstraße 379.
Öffnung des städtischen Schredderplatzes in Braunfels-Philippstein
Der städtische Schredderplatz kann zu folgenden Öffnungszeiten angefahren werden :
Februar
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
März und April
freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mai bis September
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Oktober
freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
November und Dezember
samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Schredderplatz befindet sich zwischen dem Stadtteil Braunfels und dem Stadtteil Philippstein (Braunfelser Straße) neben der Kreisstraße 379.
Hinweise für Braunfels: Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen (sog. Zweckfeuer)
Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen
Das Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen ist in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 (GVBl. I S. 48) geregelt.
Die Nichtbeachtung der in der Verordnung festgelegten Bestimmungen stellt gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels informiert daher nachfolgend über die wichtigsten Bestimmungen und bittet um unbedingte Beachtung:
- Siehe bitte unten genannten. Link
Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen
Das Verbrennen von Stroh und sonstigen Abfällen ist in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 (GVBl. I S. 48) geregelt.
Die Nichtbeachtung der in der Verordnung festgelegten Bestimmungen stellt gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels informiert daher nachfolgend über die wichtigsten Bestimmungen und bittet um unbedingte Beachtung:
- Siehe bitte unten genannten. Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Ansprechpartner
Stadt Braunfels
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35576 Wetzlar
Öffnungszeiten
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Alle detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis auf www.awld.de
Stichwörter
Abfallbehörde
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, braune Tonne