Abfall: Gartenabfälle entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Hinweise für Schöneck: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schöneck

    Eine App für die Müllabfuhrtermine 


    Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann sich mit der neuen „www.mymuell.de“ App unkompliziert an die Bereitstellung der Behälter erinnern lassen – entweder am Abend vorher oder Früh am Abfuhrtag. Der Nutzer entscheidet selbst, wann er an welche Abfallgefäße erinnert werden möchte. Es müssen lediglich der Ort und die Straße eingegeben werden. Ferner befinden sich auf der Serviceseite weitere Informationen rund um den Bereich Abfallwirtschaft.
     Die App ist für den Bürger kostenlos und es bedarf keinerlei Eingabe von persönlichen Daten, Handynummern oder einer E-Mailadresse. Damit soll ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.

    Hier geht es zur Internetseite MyMüll.de

    Eine App für die Müllabfuhrtermine 


    Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann sich mit der neuen "www.mymuell.de" App unkompliziert an die Bereitstellung der Behälter erinnern lassen - entweder am Abend vorher oder Früh am Abfuhrtag. Der Nutzer entscheidet selbst, wann er an welche Abfallgefäße erinnert werden möchte. Es müssen lediglich der Ort und die Straße eingegeben werden. Ferner befinden sich auf der Serviceseite weitere Informationen rund um den Bereich Abfallwirtschaft.
     Die App ist für den Bürger kostenlos und es bedarf keinerlei Eingabe von persönlichen Daten, Handynummern oder einer E-Mailadresse. Damit soll ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.

    Hier geht es zur Internetseite MyMüll.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

    Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

    Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstr. 7

    Postfach

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstraße 8

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Montag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Übrige Ämter FB 2: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06187 9562-299

    Telefon Festnetz: 06187 95620

    E-Mail: info@schoeneck.de

    Formulare

    Anmeldung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
    Anmeldung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, braune Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)