Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist, muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.
Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden. Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.
Zuständigkeit
In Eilfällen sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 21.4 Sozialer Dienst für erwachsene psychisch kranke und behinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz Schlossstraße,
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
Stichwörter
Betreuungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 08.11.2016
Stichwörter
Tobsuchtsanfall, Einweisung, Unterbringungen in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, Nervenheilanstalt, Psyche, Gesundheitsdienst, Verwirrtheit, Zwangseinweisung, Klapse, Irrenanstalt, Neurologie, Orientierungslosigkeit, Psychiatrische Klinik, Geisteskrankheit, Klapsmühle, nervenkrank, Psychiatrie, Nervenklinik