Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
Beschreibung
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist, muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
Gleiches gilt für die oft mit einer Unterbringungsmaßnahme einhergehende Behandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.
Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden. Die behandelnden Ärzte haben zum Grund und zur erforderlichen Dauer der Maßnahme ein psychiatrisches Fachgutachten vorzulegen. Für die Wahrnehmung ihrer Rechte wird der untergebrachten Person vom Gericht von Amts wegen ein Verfahrenspfleger bestellt. Gegen Unterbringungsbeschlüsse des Gerichts steht der Rechtsweg offen.
Hinweise für Wetteraukreis: Sozialpsychiatrischer Dienst
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
In Eilfällen sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Sozialmedizin und Betreuungsbehörde - Außenstelle
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2314
Telefax: 06031 83-912314
E-Mail: gesundheitsamt@wetteraukreis.de(Sozialpsychiatrischer Dienst)
Internet
Stichwörter
Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst
Stadt Florstadt - Ordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06035 5054
E-Mail: ordnungsbehoerde@florstadt.de
Rechtsgrundlage(n)
Die Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten und in §§ 70 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 08.11.2016
Stichwörter
Orientierungslosigkeit, Nervenklinik, nervenkrank, Psychiatrie, Gesundheitsdienst, Geisteskrankheit, Psychiatrische Klinik, Irrenanstalt, Klapse, Psyche, Klapsmühle, Nervenheilanstalt, Unterbringungen in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, Einweisung, Tobsuchtsanfall, Zwangseinweisung, Verwirrtheit, Neurologie